Gemeinsam für den Tierschutz: Rechtliche Sicherheit und Kooperation bei der Mahd
Die Rettung von Jungwild vor dem Mähtod ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die Landwirte, Jäger und ehrenamtliche Helfer verbindet. Niemand möchte, dass Wildtiere bei der Mahd zu Schaden kommen. Um dieses Ziel rechtssicher zu erreichen, dient der folgende gesetzliche Rahmen als hilfreicher Leitfaden für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Das gemeinsame Ziel: Tierschutz als Staatsziel
Der Schutz der Tiere ist als Staatsziel in Art. 20a des Grundgesetzes fest verankert. Das Tierschutzgesetz (§ 1) und das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39) geben vor, dass Tieren kein vermeidbares Leid zugefügt werden darf. Da die Mahd allein rechtlich keinen „vernünftigen Grund“ darstellt, eine Verletzung von Tieren in Kauf zu nehmen, wenn effektive Schutzmaßnahmen zur Verfügung stehen, arbeiten alle Beteiligten Hand in Hand, um dieser Pflicht nachzukommen.
Rollen und Verantwortlichkeiten im Miteinander
Die Kitzrettung funktioniert nur im vertrauensvollen Austausch zwischen den Partnern vor Ort:
- Landwirte & Maschinenführer: Sie tragen die Verantwortung für die Bewirtschaftung der Fläche. Als „Gefahrensetzer“ durch den Mähvorgang obliegt es ihnen, die Mahd rechtzeitig zu planen und Rettungsmaßnahmen einzuleiten. Dies dient nicht nur dem Tierwohl, sondern schützt auch den eigenen Viehbestand vor tödlichen Gefahren wie Botulismus durch Tierkadaver im Futter.
- Jagdausübungsberechtigte: Sie unterstützen den Landwirt im Rahmen ihrer gesetzlichen Hegepflicht (§ 1 BJagdG) und bringen ihre Fachkenntnis über das Wild ein.
- Ehrenamtliche Drohnenteams: Wir bieten unsere technische Unterstützung an, um die Absuche für beide Seiten so effizient und zeitsparend wie möglich zu gestalten.
Strafrechtliche Konsequenzen: Vorsatz durch Unterlassen
Um die Ernsthaftigkeit der Sorgfaltspflicht zu unterstreichen, weist die Rechtsprechung auf klare Konsequenzen hin: Verstöße gegen das Tierschutzgesetz können gemäß § 17 TierSchG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
In der juristischen Praxis wird von einem sogenannten bedingten Vorsatz ausgegangen, wenn der Landwirt den Tod der Tiere „billigend in Kauf nimmt“. Wer eine Wiese mäht, obwohl davon auszugehen ist, dass dort Kitze liegen könnten, und dabei auf hocheffektive Schutzmaßnahmen wie die Drohnenrettung verzichtet, handelt nach aktueller Rechtsauffassung vorsätzlich.
Sollte trotz aller gewissenhaften Schutzmaßnahmen ein Tier verletzt oder getötet werden, besteht gemäß Jagdrecht eine unverzügliche Meldepflicht (Anzeigepflicht) gegenüber dem Jagdausübungsberechtigten.
Praxis-Tipp für Nordrhein-Westfalen: Die Mähweise
Zur Ergänzung der Suche ist die Mähtechnik in NRW gesetzlich vorgegeben: Gemäß § 4 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW müssen Flächen ab einem Hektar von innen nach außen gemäht werden. Dies ermöglicht es Tieren, die während der Mahd wieder in die Fläche einwechseln, rechtzeitig in die Randbereiche zu flüchten.
Fazit: Nur durch rechtzeitige Information und professionelle Kooperation können wir den Tierschutz auf dem Feld garantieren. Kitzrettung funktioniert nur gemeinsam.
